Schulanmeldung

Der Aufnahme eines Kindes in die Erich Kästner-Schule geht ein Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs voraus. Dieses wird in der Regel von den Eltern über die Grundschule des Wohnortes beantragt. Daraufhin erstellen zwei Lehrkräfte ein Gutachten, das dem Schulamt als Grundlage der Entscheidung über den Förderort dient.

Fragen und Antworten zum Sonderpädagogischen Förderbedarf in der Primarstufe und der Sekundarstufe I finden Sie hier:
www.schulministerium.nrw.de
Auf der Seite finden Sie Antworten zu folgenden Fragestellungen:

  • Wer ist am Verfahren zur Feststellung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung beteiligt?
  • Wie ist der Ablauf des Feststellungsverfahrens?
  • Welchen Inhalt hat das Gutachten?
  • Wer entscheidet über den sonderpädagogischen Förderbedarf und den Förderort?
  • Welche Rechte haben die Eltern?