Mitteilung der Schulleitung

Änderung der Corona-Schutzverordnung ab dem 20. August 2021

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

Am Freitag, den 20. August ist eine Änderung der Coronaschutzverordnung in Kraft getreten. Betroffen davon sind auch unserer Schülerinnen und Schüler.

Bislang mussten Kinder, die besispielsweise an einem einen Sport- oder Schwimmkurs teilnehmen im Verein regelmäßig einen Nachweis vorlegen, der einen negativen Coronatest bescheinigt. Diese Regelung entfällt.

Da klar geregelt ist, dass Grundschüler zweimal wöchentlich gestestet werden, brauchen keine einzelnen Bescheinigungen mehr ausgestellt und vorgelegt werden.

Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen erhalten in der Regel einen Schülerausweis, mit dem sie belegen können, dass sie noch zur Schule gehen und somit regelmäßig auf das Corona-Virus getestet werden.

Unsere Schulleitung hat sich entschieden, allen Schülerinnen und Schülern der Erich Kästner-Schule eine Schulbescheinigung auszustellen. Diese erhalten Ihre Kinder am Montag den 23.08.2021.

Sie können diese dann bei Bedarf dem Sport- oder Schwimmverein zum Nachweis regelmäßiger Testungen in der Schule vorlegen.

Wir wünschen Ihnen, dass so eine Teilnahme an Sportangeboten in der Freizeit wieder unkompliziert möglich ist.

Mit freundlichen Grüßen

Christiane Kohstall

(im Auftrag der Schulleitung)

(Auszug aus den Seiten des Landesportals Wir in NRW https://www.land.nrw/corona)