Elternbrief – Verhalten in Videokonferenzen

Hinweise des Landeskriminalamtes NRW zum Distanzlernen

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

auch in den nächsten Wochen werden aufgrund des Pandemiegeschehens immer wieder Teile des Unterrichts und auch Elterngespräche als Videokonferenzen stattfinden müssen.

Aufgrund erster negativer Erfahrungen an anderen Schulen, möchte ich deshalb auf einige wenige wichtige Regeln hinweisen, damit alle Beteiligten sicher und in einem geschützten Rahmen miteinander sprechen und sich austauschen können:

  1. Von den Videokonferenzen dürfen keine Screenshots, Foto-, Audio- oder Videoaufnahmen gemacht werden!
  2. Nur die Eltern bzw. Schüler*innen, die per Link zu einer Videokonferenz eingeladen wurden, dürfen an der entsprechenden Konferenz teilnehmen. Damit ist klar, dass der Link nicht an Dritte weitergegeben werden darf!
  3. Die Teilnahme an der Konferenz erfolgt pünktlich zum vereinbarten Termin. Alle Teilnehmer*innen sorgen dafür, dass sie möglichst ungestört miteinander sprechen können.
  4. Alle Teilnehmer*innen melden sich mit Vor- und Zunamen zur Konferenz an. Die Kamera wird eingeschaltet.

Bei missbräuchlichen Verhalten können folgende Rechtsverletzungen zum Tragen kommen:

– Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes (§ 201 StGB)

– Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten

durch Bildaufnahmen (§ 201a StGB)

– Verletzung des Rechts am eigenen Bild (§§ 22, 33 KunstUrhG)

Ich bitte um strenge Beachtung dieser Regelungen!

Sollten Sie dazu aber noch eine Frage haben oder etwas unklar sein, so scheuen Sie sich nicht, sich bei mir zu melden. Außerdem verweise ich auf die angehängten Informationen Hinweise zum Distanzunterricht des Landeskriminalamtes (LKA) NRW.

Mit freundlichen Grüßen

Ursula Wulff

Schulleiterin